Wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

 

  • Privatrezept vom ArztAbrechnung über die private Krankenversicherung.

 

  • Heilpraktiker:  Abrechnung über die private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen.

 

  • Selbstzahler:  Sollten Sie  sich entscheiden haben privat zu honorieren, so können Sie unsere Leistungen bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen und über diesen Weg eine Ersparnis erreichen.

 

 

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