Wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
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Privatrezept vom Arzt : Abrechnung über die private
Krankenversicherung.
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Heilpraktiker: Abrechnung über die private Krankenversicherung oder eine
Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen.
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Selbstzahler: Sollten Sie sich entscheiden haben privat zu honorieren,
so können Sie unsere Leistungen bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen und über diesen Weg eine Ersparnis erreichen.